Hinweis zum Hausarbeitenpool
Liebe Studierende,
wir weisen darauf hin, dass eure Klausuren und Hausarbeiten i.d.R. nicht von euren Professoren, sondern von Korrekturassistenten korrigiert werden. Diese erhalten für die Korrektur eine Vergütung, die den tatsächlichen Aufwand für eine gute Korrektur nicht hinreichend Rechnung trägt. Dementsprechend variiert auch deren Qualität.
Das betrifft vor allem auch die Fußnoten und das Literaturverzeichnis in Hausarbeiten. Abhängig vom Korrektor kann es diesbezüglich nämlich zu unterschiedlichen Wertungen kommen. Zur Orientierung für eine gute Zitierweise können wir euch die „Empfehlungen zur Erstellung von Literaturverzeichnissen und zur Zitierweise von Literatur in Fußnoten rechtswissenschaftlicher Arbeiten“ von Dr. Marcus Bergmann und Michael Sturm (Quelle: https://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=55316&elem=3296014) ans Herz legen.
Wir wünschen euch viel Erfolg bei eurer nächsten Klausur/Hausarbeit und hoffen, dass euch die Leistungen eurer Mitstudierenden bei eurer eigenen Vorbereitung helfen können.
Euer Fachschaftsrat Jura